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Aktuelles

1. Klausur: 23.07.2021, 14:30 Uhr, Hörsäle 6B, 6C , Notenspiegel

2. Klausur: 01.10.2021, 15:00 Uhr, Hörsaal 2A, Notenspiegel

Der Kurs wird zentral über das ILIAS verwaltet. Hier werden auch alle aktuellen Ankündigungen mitgeteilt!

Verhalten vor, während und nach der Klausur

Neue Regeln für Klausuren; Nachverfolgbarkeit der TN und Betreuer; CoronaSchVO

Teilnahme:

Nur angemeldete Studierende dürfen an der Klausur teilnehmen. Die Anmeldung wird beim Einlass geprüft. Studierende mit offensichtlichen Krankheitssymptomen (z. B. Husten, Schnupfen) dürfen nicht an der Klausur teilnehmen und werden umgehend zum Verlassen des Campus aufgefordert. Der medizinische Mund-Nasen-Schutz ist zwingend während der gesamten Prüfung und auch vorher und nachher im Prüfungsgebäude zu tragen.

Sitzordnung:

Prüfungsteilnehmer dürfen nur die markierten Plätze im Hörsaal einnehmen. Die Prüfungsteilnehmer vermerken bitte die Sitzplatznummer auf den Klausurbögen.

Rückverfolgbarkeit:

Zur Gewährleistung der (einfachen) Rückverfolgbarkeit muss jede(r) Studierende eine Telefonnummer angeben, unter der sie (er) regelmäßig erreichbar ist. Die Angabe der Telefonnummer erfolgt auf einem separaten Zettel, der zusammen mit der Klausur abgegeben werden muss. Die Telefonnummern aller Teilnehmer(innen) müssen von den Dozierenden vier Wochen lang aufbewahrt, vor dem Zugriff Unbefugter gesichert, im Bedarfsfall der zuständigen Behörde auf Verlangen zur Verfügung gestellt und nach Ablauf der vier Wochenvernichtet werden.

Einlass:

Der Einlass zu dem Hörsaal ist ab 14:00 Uhr möglich. Studierenden darf der Einlass in einen Hörsaal erst gewährt werden, wenn sich keine Teilnehmer einer vorhergehenden Prüfung mehr in dem Hörsaal befinden. Der medizinische Mund-Nasen-Schutz ist zwingend während der gesamten Prüfung und auch vorher und nachher im Prüfungsgebäude zu tragen. Diese darf nur auf Aufforderung (unter Wahrung des Mindestabstandes von 1,5 m) bei der Einlasskontrolle abgenommen werden.

Verlassen des Hörsaals nach der Klausur:

Nach Ende der Klausur darf der Hörsaal erst verlassen werden, wenn die Aufsichtsperson dies zulässt. Die Aufsichtsperson überprüft vorher, ob der Weg, über den der Hörsaal verlassen wird, frei ist und sorgt dafür, dass die Studierenden den Hörsaal nacheinander unter Einhaltung des Mindestabstands verlassen. Einzelne Studierende können mit Erlaubnis der Aufsichtsperson den Hörsaal auch vorzeitig verlassen, wenn andere Studierende dadurch nicht gestört werden.
Nach Verlassen des Hörsaals ist auch das Gebäude und der Campus umgehend und auf direktem Wege zu verlassen. Auch vor den Gebäuden und auf dem gesamten Campus der HHU ist die Ansammlung von mehreren Personen (Gruppenbildung) nicht gestattet.

Nichteinhaltung des Hygienekonzepts:

Die Aufsichtsführenden weisen die Studierenden auf Fehlverhalten hin. Bei wiederholter Missachtung der Maßnahmen des Hygienekonzepts sowohl während der Einlassphase als auch während der Prüfung können Studierende des Gebäudes verwiesen und von der Klausur ausgeschlossen werden.

Identitätskontrolle:

Die Identitätskontrolle erfolgt in der Regel vor den Hörsälen unter Wahrung des Mindestabstands von 1,5 m. Zu diesem Zweck sind vor jedem Hörsaal Abstandmarkierungen auf dem Boden angebracht und zwei aneinandergestellte Tische zur Überreichung der Identifikationsdokumente aufgestellt. Kontrollierende Mitarbeiter müssen einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen. Studierende müssen zum Zweck der Identitätskontrolle den me-dizinischen Mund-Nasen-Schutz abnehmen, wenn anderweitig eine Feststellung der Identität nicht möglich (wichtig ist hierbei, dass der Mindestabstand gewahrt bleibt).
Zur Vermeidung der Bildung von Menschenansammlungen vor den Hörsälen kann die Identitätskontrolle auch im Hörsaal erfolgen, wenn die Studierenden an ihren Plätzen sitzen. In diesem Fall sollten die kontrollierenden Aufsichtspersonen keinen medizinischen Mund-Nasen-Schutz, sondern FFP2-Masken tragen, da der Sicherheitsabstand für die Kontrolle kurzfristig unterschritten wer-den muss.

Toilettengänge während einer Prüfung:

Die Studierenden sind dazu aufgefordert, vor Betreten des Hörsaals die Toilette zu benutzen. Ist ein Toilettengang während einer Prüfung dennoch nötig, so müssen Sitzreihen jeweils so weit geleert werden, dass Studierende auch während des Verlassens des Hörsaals immer den notwendigen Sicherheitsabstand untereinander einhalten können. Studierende, die krankheitsbedingt häufiger die Toilette benutzen müssen, sollen dies vor der Klausur anzeigen und im Hörsaal an Randplätzen platziert werden. Werden Studierende aufgrund der Toilettengänge anderer in ihrer Arbeit behindert, kann eine Verlängerung gewährt werden. Es muss allerdings gewährleistet sein, dass der Hörsaal bis zum Ende des jeweiligen Zeitfensters geräumt ist.

Beantwortung von Fragen während der Klausur:

Aufgrund der Notwendigkeit zur Einhaltung des Mindestabstands ist es nicht möglich, dass Fragen von Studierenden während der Klausur „am Platz“ beantwortet werden. Sollten Fragen auftreten, müssen diese öffentlich gestellt und beantwortet werden. Um Störungen der Klausurteilnehmer möglichst gering zu halten, sollten solche Fragen nur in dringenden Ausnahmefällen zugelassen werden.

Auftreten von Krankheitssymptomen während der Klausur:

Treten bei Studierenden während einer Klausur Krankheitssymptome auf (z. B. länger andau-ernde Hustenanfälle, Übelkeit, Fieber), so müssen diese Studierenden den Hörsaal umgehend verlassen und die Klausur beenden. Soll die Klausur in diesem Fall nicht gewertet werden, muss die (der) Studierende dies auf der Klausur angeben. Bei der Beurteilung von Krankheitssymptomen ist mit Augenmaß vorzugehen (einmaliges Husten reicht beispielsweise nicht zum Ausschluss).

Dozent

Prof. Dr. Gunnar W. Klau

Betreuer

Mitarbeiter des Lehrstuhls

Studiengang

Bachelor-Studiengang Informatik

Leistungspunkte

5 LP ab PO 2013, alte PO's 7,5 LP (Bachelor, ohne Seminar)

Lehrveranstaltungen

- Vorlesung: 2 SWS, Fr. 14:30 - 16:00 Uhr, Digital
- Übung: 2 SWS Do. 08:30 - 10:00 Uhr und 16:30 - 18:00 Uhr, Hybrid
- Seminar: 2 SWS (nur Master)

Seminar

Studierende im Masterstudiengang Informatik müssen zusätzlich einen Seminarvortrag halten. Es werden verschiedene Themen zur Auswahl bereitgestellt und der Termin wird zu Beginn des Semesters in Absprache vereinbart.

Inhalte

  • Biologische und algorithmische Grundlagen
  • Exhaustive Suche: DNA-Motive
  • Gierige Algorithmen: Genom-Umordnungen
  • Dynamische Programmierung: Sequenz-Alignment
  • Graphen-Algorithmen: Sequenzierung
  • Kombinatorische Mustersuche: Stringalgorithmen und Suffix Trees
  • Hidden-Markov-Modelle
  • Cluster & Cliquen
  • Phylogenetische Bäume und molekulare Evolution

Lernergebnisse/Kompetenzen

Nach der Veranstaltung wird der Studierende in der Lage sein

  • verschiedene Klassen von Algorithmen zu differenzieren;
  • klassische Algorithmen und spezielle bioinformatische Algorithmen auf biologische Probleme anzuwenden;
  • gelernte Algorithmen exemplarisch in der Programmiersprache Python umzusetzen;
  • bioinformatische Probleme mit den vorgestellten Algorithmen selbständig lösen zu können.

Empfohlene Literatur

  • Neil C. Jones, Pavel A. Pevzner: An Introduction to Bioinformatics Algorithms. The MIT Press, 2004.

Verwendbarkeit des Moduls

  • Wahlpflichtbereich
  • Schwerpunktbereich
  • Individuelle Ergänzung im Master-Studiengang Informatik
  • Anwendungsfach im Bachelor-Studiengang Mathematik und Anwendungsgebiete
  • Bachelor-Studiengang Biologie
  • Nebenfach im Bachelor-Studiengang Physik
  • Nebenfach im Bachelor-Studiengang Medizinische Physik
  • Teil eines Master-Moduls im Master-Studiengang Biologie

Teilnahmevoraussetzungen

Bachelor-Studierende müssen folgende Module erfolgreich abgeschlossen haben:

  • „Programmierung“
  • „Rechnerarchitektur“

Master-Studierende müssen zusätzlich folgende Module erfolgreich abgeschlossen haben:

  • „Algorithmen und Datenstrukturen“
  • „Theoretische Informatik“

Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten

  • aktive Teilnahme an den Übungen
  • erfolgreiches Bearbeiten der Übungsaufgaben (50%),
    diese sind mittels Unikennung im ILIAS zu finden und werden wöchentlich in den Übungen besprochen.
  • abschließende Prüfung (i.d.R. schriftlich)

Biologen (Bio-Wahl/Berufsbildene Qualifikation)

Studenten der Biologie erhalten für eine Teilnahme an der Vorlesung 2 CP, können jedoch zusätzlich die Übungen für 2 CP belegen, sowie die Klausur für 1 CP mitschreiben (insg. 5 CP).

Häufigkeit des Angebots, modulare Schiene

Jedes Studienjahr, in der Regel im Sommersemester

Modulbeauftragter

Prof. Dr. Gunnar W. Klau

Übungen

Verantwortlichkeit: