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Einschreibung und Zulassung

Auf dieser Seite beschreiben wir Ihnen, welche Zulassungskriterien Sie für eine Einschreibung in der Master-Studiengang Informatik erfüllen müssen und wie Sie sich bewerben können.

Zulassungskriterien

Gemäß der Master-Prüfungsordnung (vom 10.04.2005 mit Änderungen vom 7.12.2006) muss für die Zulassung zum Master-Studium eine der folgenden Bedingungen erfüllt sein:

  • ein Bachelor-Abschluss in Informatik an einer Hochschule in Deutschland (oder an einer gleichgestellten inländischen oder ausländischen Bildungseinrichtung).
  • ein Bachelor-Abschluss (oder ein höherwertiger Abschluss) in einem anderen Fach, wenn
    • mindestens 27 Leistungspunkte in Mathematik, wobei die folgenden Gebiete abgedeckt werden sollen: Analysis I und II, Lineare Algebra und
    • mindestens 40 Leistungspunkte in Informatik, wobei die folgenden Gebiete abgedeckt werden sollen: Praktische oder Technische Informatik, Programmierung, Theoretische Informatik
    • Bachelorarbeit im Umfang von mindestens 10 Leistungspunkten
    nachgewiesen werden können (wobei diese Grundlagen den in den Pflichtbereichen Mathematik und Informatik des Bachelor-Studiengangs Informatik an der Universität Düsseldorf inhaltlich entsprechen müssen).

    Sofern die in Klammern stehenden Anzahlen an Kreditpunkten nicht nachgewiesen werden können, kann der Prüfungsausschuss Auflagen aus dem jeweiligen Bereich für die Zulassung zur Master-Prüfung erteilen.

  • Der Gesamtnote des zur Zulassung berechtigenden Bachelor-Abschluss (oder vergleichbarer Abschluss) muss
    • 2,5 oder besser sein oder,
    • wenn die entsprechende Abschlussarbeit mit sehr gut (Note 1,5 oder besser) bewertet wurde, 3,0 oder besser sein.

Anmerkungen:

  1. In begründeten Fällen kann die Kommission zur Prüfung der fachlichen Einschlägigkeit des Studiums die besondere Eignung auch dann zuerkennen, wenn nur 18 Leistungspunkte in Mathematik und 30 Leistungspunkte in Informatik nachgewiesen werden und nicht alle angegebenen Gebiete im Studium abgedeckt wurden. In diesem Fall wird die Auflage erteilt, den Erwerb der entsprechenden Studieninhalte durch erfolgreiche Absolvierung von entsprechenden Kursen des Bachelorstudiengangs Informatik nachzuweisen. Der Nachweis der Auflagenerfüllung muss vor der Anmeldung zur Masterarbeit erbracht werden. Die Möglichkeit fehlende Studieninhalte durch Auflagen zu erwerben, ist nur dann gegeben, wenn der gesamte Arbeitsaufwand für das nachträgliche Erwerben der fehlenden Studieninhalte nicht den durchschnittlichen Arbeitsaufwand eines Semesters (30 Leistungspunkte) überschreitet. In diesen Fällen wird empfohlen die Studieninhalte nachträglich im Rahmen eines Bachelorstudiengangs zu erwerben.
  2. Die Bachelorarbeit muss mindesten den Arbeitsaufwand von einem Drittel des durchschnittlichen Arbeitsaufwandes eines Semesters entsprechen.
  3. Wenn Sie Ihr Bachelorstudium außerhalb von Deutschland absolviert haben und Ihr Notensystem daher nicht mit dem deutschen Notensystem übereinstimmt, geben Sie uns bitte zusätzlich die folgenden Informationen.
    Land/beste erreichbare Note/schlechteste Note zum noch Bestehen
    Beispiele: USA/A+/D, Syrien/100/50, Marokko/20/10, Brasilien/10/5, Schweiz/6/4
  4. Auf dem Abschlusszeugnis muss die Gesamtnote angegeben sein. Bitte weisen Sie in Ihrem Anschreiben darauf hin, wo genau die Abschlussnote auf dem Abschlusszeugnis zu finden ist.

 

Umschreibungen vom Bachelor- in der Master-Studiengang Informatik

Wenn Sie Ihren Informatik-Bachelor in diesem oder dem vorangegangenen Semester an der HHU abgeschlossen haben und die Note feststeht, ist die Umschreibung in den Master-Studiengang besonders einfach. Füllen Sie in diesem Fall bitte einfach einen Fachwechselantrag aus und senden diesen mit den benötigten Anlagen (Stand 02/2022 Ihr Bachelorzeugnis in amtlich beglaubigter Form) an die darauf angegebene Adresse bzw. geben den Antrag direkt im SSC ab. Die Bezeichnung Fachwechselantrag klingt hier erstmal seltsam, ist aber der Name des Formulars, welches Sie für die Umschreibung tatsächlich benötigen.

Bewerbung für den Master-Studiengang Informatik in allen anderen Fällen

Die Bewerbungsfrist für das Sommersemester ist der 15.03. und für das Wintersemester der 15.09. Diese Fristen sind notwendig, da die Zugangsbeschränkungen für den Master überprüft werden müssen. Den hier angegebenen Weg müssen Sie auch dann einschlagen, wenn Sie Ihren Bachelor an der HHU machen, dieser aber noch nicht abgeschlossen ist (zum Beispiel, wenn Ihre Note noch nicht vorliegt).

Bitte bewerben Sie sich über das Bewerbungsportal der HHU unter https://digstu.hhu.de/.

Internationale Studienbewerber*innen

Internationale Studienbewerber*innen müssen sich im Klaren darüber sein, dass die Unterrichtssprache in vielen Lehrveranstaltungen deutsch ist. Mündliche Prüfungen können, sofern alle beteiligten Personen (Prüflinge, Prüfer*innen, Beisitzer*innen) einverstanden sind, auch in anderen Sprachen, in der Regel auf Englisch, absolviert werden. Auch bei schriftlichen Prüfungen machen einige Prüfer*innen das möglich, ein Anspruch besteht jedoch nicht. Weitere Informationen zum Beispiel zur Übersetzung und Anerkennung ausländischer Zeugnisse oder Sprachnachweisen finden Sie auf den Seiten für internationale Studienbewerber*innen des SSC und auf den Seiten des International Offices.

Verantwortlichkeit: