Wie vermutlich schon viele mitbekommen haben, ist es an der HHU erlaubt, generative KI bei der Erstellung von Bachelorarbeiten zu verwenden. In der Informatik herrscht hierbei eine Kennzeichnungspflicht, es gibt aber ansonsten keine Einschränkungen für die Verwendung.
Dies stellt die Lehrenden hinsichtlich der Bewertung der Eigenleistung vor große Herausforderungen. Die WE Informatik hat daher entschieden, im Modul „Bachelorarbeit” als Voraussetzung für den Erwerb von Leistungspunkten neben der schriftlichen Ausarbeitung ein Begutachtungsgespräch einzuführen. Dieses soll am Ende der Bearbeitung stattfinden. Es dient dazu, die Eigenleistung einzuschätzen und zu bewerten. Der Vortrag zur Bachelorarbeit ist für die PO 2021 ein eigenständiges Modul und bleibt von dieser Änderung unberührt.
Unser Ziel ist eine faire Bewertung, aber auch der Erhalt von Bachelorarbeitsthemen, die einen hohen Anteil haben, der sich mit der Aufarbeitung von Themengebieten und bekannten Ergebnissen beschäftigt. Solche Arbeiten sind ohne eine gezielte Überprüfung des Stoffverständnisses und der bei der Zusammenfassung von Themen erbrachten Eigenleistungen unter aktuellen Umständen nicht möglich.
Die genaue Formulierung der entsprechenden Abschnitte des geänderten Moduls „Bachelorarbeit” finden Sie in den Modulhandbüchern (Links zu den Handbüchern: PO21 (deutsch), PO21 (englisch), PO16 (deutsch), PO16 (englisch)). Die Änderungen gelten für alle Bachelorarbeiten, die ab dem 1. Oktober angemeldet werden.
Bitte beachten Sie bei der Nutzung von künstlicher Intelligenz außerdem: Sie tragen die volle Verantwortung für die eingereichte Prüfungsleistung. Dies beinhaltet insbesondere die Verantwortung für die Korrektheit der generierten Inhalte und die Kennzeichnung von Text- und Codepassagen, die aus anderen Arbeiten übernommen wurden. Konkret bedeutet dies z.B.: Wenn die KI ein Plagiat generiert, bleibt es ein Plagiat, wenn es nicht entsprechend als Zitat mit Quellenangabe gekennzeichnet wird.