Häufige Fragen (FAQ)
Auf dieser Seite finden Sie noch die häufigsten Fragen, die uns gestellt werden. Beachten Sie bitte, dass allgemeine Fragen zum Studium, wie zum Beispiel "Bis wann muss man sich bewerben? Wie hoch sind die Studiengebühren? Welche Sprachkurse muss man absolviert haben?" usw. das Studierenden Service Center (SSC) beantwortet.
Die häufigsten Fragen und Antworten
1. In welcher Sprache wird unterrichtet?
Unterrichtssprache ist Deutsch. Für ein erfolgreiches Studium sind Englischkenntnisse jedoch ebenfalls unumgänglich. Auch wenn Veranstaltungen in deutscher Sprache gehalten werden, sind die verwendeten schriftlichen Materialien häufig in englischer Sprache verfasst.
2. Kann ich an der HHU Informatik studieren, wenn ich bereits an einer anderen Hochschule angefangen habe Informatik zu studieren, und durch eine Pflichtveranstaltung endgültig im letzten Versuch durchgefallen bin?
Nein!
Auch dann nicht, wenn die Veranstaltung, in der ich an meiner jetzigen Hochschule endgültig durchgefallen bin, kein Pflichtfach im Studiengang Informatik an der HHU Düsseldorf ist?
Auch dann nicht!
Auch dann nicht, wenn die Veranstaltung, in der ich an meiner jetzigen Hochschule endgültig durchgefallen bin, überhaupt nicht an der HHU Düsseldorf angeboten wird?
Auch dann nicht!
Die Antwort gibt das Hochschulgesetzt NRW in § 50 Absatz (1.2):
„Die Einschreibung ist zu versagen, wenn die Studienbewerberin oder der Studienbewerber in dem gewählten Studiengang an einer Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes eine nach der Prüfungsordnung erforderliche Prüfung endgültig nicht bestanden hat; dies gilt entsprechend für Studiengänge, die eine erhebliche inhaltliche Nähe zu dem bisherigen Studiengang aufweisen, soweit dies in Prüfungsordnungen bestimmt ist.“
Es spiel dabei keine Rolle, ob die Veranstaltung, in der Sie bei Ihrer jetzigen Hochschule endgültig durchgefallen sind, bei uns zum Informatikstudium gehört oder überhaupt an der HHU Düsseldorf angeboten wird!
3. Gibt es eine Anwesenheitspflicht bei den Veranstaltungen?
Nein! Es besteht weder eine Pflicht zur Anwesenheit noch eine Pflicht zum Studium allgemein. Sie studieren grundsätzlich freiwillig.
4. Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit eine Veranstaltung zum Studium erfolgreich zu absolvieren, wenn ich nicht anwesend bin?
Bedenken Sie, dass die HHU Düsseldorf eine Präsenzuniversität ist. Die Studieninhalte werden in Vorlesungen vermittelt, in den Übungen aufgearbeitet und in Seminaren und Praktika vertieft. Jede Veranstaltung soll dem Studierenden gewisse Kompetenzen vermitteln. Die Wahrscheinlichkeit die Abschlussprüfung einer Veranstaltung zu bestehen, ohne jemals anwesend gewesen zu sein, ist sehr gering. Die Wahrscheinlichkeit ohne Anwesenheit und ohne aktive Mitarbeit die entsprechenden Kompetenzen zu erwerben, ist gleich Null. Zudem kann die Zulassung zu den abschließenden Klausuren von den erbrachten Leistungen in den Übungen, Seminaren oder Praktika abhängig gemacht werden.
5. Muss man sich für das nächste Semester immatrikulieren, wenn nur noch die Präsentation der Masterarbeit fehlt?
Wenn alle Prüfungen absolviert wurden und die Masterarbeit abgegeben wurde, können Sie sich exmatrikulieren. Das Datum der letzten Prüfung bzw. das Datum der Abgabe der Masterarbeit erscheint als Abschlussdatum auf der Masterurkunde.
6. Müssen die Veranstalter der Module, welche dem Schwerpunkt zugeordnet werden, alle aus der gleichen Arbeitsgruppe (vom gleichen Lehrstuhl) kommen?
Nein. Die dem Schwerpunktbereich zugeordneten Module sollten mit dem Mentor (dem zukünftigen Betreuer der Masterarbeit) abgesprochen werden. Der Mentor entscheidet, ob die vorgeschlagene Kombination für die angestrebte Masterarbeit sinnvoll ist.
7. Kann man ein Modul für den Bachelorstudiengang Informatik auch für den Masterstudiengang Informatik verwenden?
Dies ist unter gewissen Voraussetzungen möglich, wenn es 1. ein Wahlpflichtmodul ist, 2. Sie das Modul nicht bereits im Bachelorstudium Informatik absolviert haben, 3. Sie es dem Bereich "Individuelle Ergänzung" zuordnen und 4. Sie es als Studentin bzw. als Student im Masterstudiengang Informatik absolviert haben.
8. Kann man eine als Bachelorstudentin bzw. als Bachelorstudent absolvierte Studienleistung aus dem Bachelorstudiengang in den Masterstudiengang mitnehmen?
Nein.
9. Kann man eine als Bachelorstudentin bzw. als Bachelorstudent absolvierte zusätzliche Studienleistung aus dem Masterstudiengang in den Masterstudiengang mitnehmen?
Ja, wenn sie nicht als Zusatzleistung für den Bachelorabschluss ausgewiesen wurde.
10. Erscheinen Zusatzleistungen auf dem Zeugnis benotet?
Zusatzleistungen können sowohl benotet als auch unbenotet erscheinen. Ob sie benotet erscheinen, entscheiden Sie beim Zeitpunkt der Zeugniserstellung im Prüfungsamt.
11. Kann man seine Fragen zu den Studiengängen Informatik auch per E-Mail schicken oder muss man in die Sprechstunde kommen?
Sie können ihre Anfragen auch per E-Mail master@cs.uni-duesseldorf.de schicken.
In dringenden Fällen können Sie sich während meiner Abwesenheit an meine Vertretung wenden.
12. Was ist mit externen Praktika?
Weder der Bachelorstudiengang noch der Masterstudiengang Informatik enthält ein externes Pflichtpraktikum. Es werden daher von der Informatik auch keine Formulare unterzeichnet, in denen die Zugehörigkeit eines externen Praktikums zum Studium der Informatik bestätigt werden. In der Regel klären die Unternehmen die Studierenden nicht hinreichend über die rechtlichen Unterschiede zwischen einem freiwilligen Praktikum und einem Pflichtpraktikum auf. Weitere Informationen dazu finden Sie unter anderem auf der folgenden Seite:
Rechtlicher Unterschied zwischen einem freiwilligen Praktikum und einem Pflichtpraktikum