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BAföG-Regelungen

Die Handhabung der Verlängerung des BAföGs über das 4. Fachsemester hinaus erfolgt ab sofort nach neuen Regelungen. Es gelten folgende ECTS-Grenzen:

  • Es müssen mind. 60 ECTS zum Ende des 4. Fachsemesters vorliegen
  • Für jedes weitere Fachsemester müssen mind. 15 weitere ECTS erbracht worden sein

Durch die neue Regelung entfällt die Vorlage des Formblattes 5. Der Prüfungsausschuss bestätigt per Unterschrift nur noch die Leistungen auf einer aktuellen Leistungsübersicht, welche die Studierenden beim BAföG-Amt einreichen. Senden Sie daher ein PDF Ihrer aktuellen Leistungsübersicht an die Prüfungsausschussvorsitzende zur Bearbeitung.

Für die Bescheinigung BAföG Verlängerung (Formblatt 10) wenden Sie sich bitte an die Studierenden und Prüfungsverwaltung https://www.hhu.de/studium/studienorganisation/pruefungen.