Einschreibung und Zulassung
Auf dieser Seite beschreiben wir Ihnen, welche Zulassungskriterien Sie für eine Einschreibung in der Master-Studiengang Informatik erfüllen müssen und wie Sie sich bewerben können. Die Ein- bzw. Umschreibung erfolgt über DigStu.
Zulassungskriterien
Die derzeit gültige Ordnung zur Feststellung der Eignung für den Masterstudiengang Informatik an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf finden Sie hier. Wir versuchen diese hier in einfacher Form für Sie wieder zu geben:
Um zum Masterstudiengang Informatik zugelassen zu werden, müssen Sie folgende Bedingungen erfüllen:
- Sie haben ein fachlich einschlägiges Studium an einer Hochschule mit einer Regelstudium von mindestens 6 Semestern mit einem „Bachelor of Science” (oder vergleichbar) erfolgreich abgeschlossen.
- Fachlich einschlägig ist ein Studium, wenn es folgende Kriterien erfüllt:
- mindestens 27 Leistungspunkte in Mathematik, wobei die folgenden Gebiete abgedeckt werden sollen: Analysis I und II, Lineare Algebra und
- mindestens 40 Leistungspunkte in Informatik, wobei die folgenden Gebiete abgedeckt werden sollen: Praktische oder Technische Informatik, Programmierung, Theoretische Informatik
- Bachelorarbeit im Umfang von mindestens 10 Leistungspunkten
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Um zu entscheiden, ob die Kriterien bezüglich der jeweiligen Gebiete erfüllt werden, werden die Studieninhalte mit den Inhalten der entsprechenden Module des Bachelorstudiengangs informatik an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf verglichen.
Diese Entscheidung trifft derzeit der Prüfungsausschussvorsitzende, an welchen Sie sich bei Fragen wenden können.
Seit November 2023 gibt es keine Anforderungen mehr an Ihre Bachelorabschlussnote.
Anmerkungen:
- In begründeten Fällen kann die Kommission zur Prüfung der fachlichen Einschlägigkeit des Studiums die besondere Eignung auch dann zuerkennen, wenn nur 18 Leistungspunkte in Mathematik und 30 Leistungspunkte in Informatik nachgewiesen werden und nicht alle angegebenen Gebiete im Studium abgedeckt wurden. In diesem Fall wird die Auflage erteilt, den Erwerb der entsprechenden Studieninhalte durch erfolgreiche Absolvierung von entsprechenden Kursen des Bachelorstudiengangs Informatik nachzuweisen. Der Nachweis der Auflagenerfüllung muss vor der Anmeldung zur Masterarbeit erbracht werden. Die Möglichkeit fehlende Studieninhalte durch Auflagen zu erwerben, ist nur dann gegeben, wenn der gesamte Arbeitsaufwand für das nachträgliche Erwerben der fehlenden Studieninhalte einen Arbeitsaufwand von 20 Leistungspunkte nicht überschreitet. In diesen Fällen wird empfohlen die Studieninhalte nachträglich im Rahmen eines Bachelorstudiengangs zu erwerben.
- Die Bachelorarbeit muss mindesten den Arbeitsaufwand von einem Drittel des durchschnittlichen Arbeitsaufwandes eines Semesters entsprechen.
- Wenn Sie Ihr Bachelorstudium außerhalb der EU absolviert haben, müssen Sie eine VPD (Vorprüfungsdokumentation) von uni-assist vorlegen. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des SSC.
- Auf dem Abschlusszeugnis muss die Gesamtnote angegeben sein. Bitte weisen Sie in Ihrem Anschreiben darauf hin, wo genau die Abschlussnote auf dem Abschlusszeugnis zu finden ist.
Internationale Studienbewerber*innen
Internationale Studienbewerber*innen müssen sich im Klaren darüber sein, dass die Unterrichtssprache in vielen Lehrveranstaltungen deutsch ist. Mündliche Prüfungen können, sofern alle beteiligten Personen (Prüflinge, Prüfer*innen, Beisitzer*innen) einverstanden sind, auch in anderen Sprachen, in der Regel auf Englisch, absolviert werden. Auch bei schriftlichen Prüfungen machen einige Prüfer*innen das möglich, ein Anspruch besteht jedoch nicht. Weitere Informationen zum Beispiel zur Übersetzung und Anerkennung ausländischer Zeugnisse oder Sprachnachweisen finden Sie auf den Seiten für internationale Studienbewerber*innen des SSC und auf den Seiten des International Offices.
Videos zur Einschreibung in den Master
Das Studierenden Service Center stellt verschiedene Videos zur Einschreibung in den Master bereit: