Jump to contentJump to search

BAföG Regelungen

Studierenden im Bachelor-Studiengang Informatik kann nach 4 Semestern nur dann ein erfolgreiches Studium bescheinigt werden, wenn sie wenigstens 80 Kreditpunkte erzielt haben.

Das dafür notwendige Formular "Bescheinigung nach §48 BAföG (Formblatt 5)" wird vom Sekretariat des Prüfungsausschusses nach Vorlage aller erreichten Leistungsnachweise ausgestellt.

Responsible for the content: